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Seit Anfang September hat die Glücksspielkommission von Großbritannien ein neues Gesetz, den „Gambling Act 2005“, zu kontrollieren, zu prüfen und anzusegnen. Bereits vor zwei Jahren wurde der Entwurf mit einer Serie von Vorschlägen in der Regierung eingebracht. Jetzt ist dieser Entwurf ausformuliert und bringt für Online-Anbieter einige Neuerungen mit sich. Bevor Anbieter in Großbritannien nun im Netz ihre Glücksspieldienste anbieten dürfen, müssen sie eine Lizenz beantragen. Drei Schlüsselwörter sind für die Glücksspielkommission maßgeblich: „Lizenzierung, Befolgung und Durchsetzung“.
Um eine Lizenz zu erlangen, muss sich der Anbieter einer genauen Prüfung unterziehen – Integrität, Zahlungsfähigkeit und Vorstrafen werden von der Kommission begutachtet und ausgewertet. Mit der „Befolgung“ wird die Kontrolle der Betriebe bezeichnet. Diese Tests werden stichprobenartig offen, aber auch verdeckt durchgeführt. Mit der „Durchsetzung“ sind Sanktionen gemeint, die nach Nicht-Befolgung in Kraft treten bzw. von der Kommission bewertet und entschieden werden – wie der Einzug der Lizenz oder Strafzahlungen. Ziel ist es, einerseits eine bessere Kontrolle der Anbieter zu erlangen und natürlich auch steuerlich zu verdienen, aber auch Missbrauch bzw. Kriminalität zu senken und Spieler/innen vor Schaden zu bewahren.